Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2025

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Barmänner im Quadrat und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, finden nur Anwendung, wenn diese von Barmänner im Quadrat ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich, bis sie vom Kunden schriftlich (beispielsweise per E-Mail) angenommen und von Barmänner im Quadrat bestätigt wurden. Erst mit der Bestätigung wird der Vertrag verbindlich und der Termin im Kalender geblockt. Angebote verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Angebots nicht zurückmeldet.

Preise
Es gelten ausschließlich die Preise des individuellen Angebots. Preisänderungen sind nur im Falle unvorhersehbarer Ereignisse oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen zulässig.

Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Veranstaltung (z. B. Gästezahl, Veranstaltungsort) rechtzeitig (spätestens 7 Tage vor dem Event) und vollständig anzugeben.

Auf- und Abbau
Der Auf- und Abbau erfolgt entsprechend der Vereinbarung mit dem Kunden im individuellen Angebot. Für Wartezeiten zwischen Aufbau und Eventbeginn bzw. Bar-Öffnung wird der im Angebot festgelegte Stundensatz je Barmann berechnet. Falls separate Auf- oder Abbautage erforderlich sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt und sind im Angebot detailliert aufgeführt.

Die Abholung von Getränken und Equipment erfolgt am letzten Veranstaltungstag (bei mehrtägigen Events) oder am Ende eines Tagesevents. Sonderabholungen bzw. separate Abbautage werden zusätzlich in Rechnung gestellt und dementsprechend im individuellen Angebot vermerkt.

Getränke-Catering
Die Abrechnung der Getränke (bei Leistung „Pauschale“) erfolgt „pro Kopf“. Es wird die vom Auftraggeber angegebene Personenanzahl abgerechnet (auch wenn am Eventtag weniger Personen erscheinen als ursprünglich geplant). Sind am Eventtag mehr Personen anwesend als angegeben, wird auch entsprechend mehr abgerechnet..

Parkplatz und Zufahrt
Der Kunde stellt Parkplätze sowie erforderliche Zufahrtsberechtigungen für die Barmänner zur Verfügung. Parkkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt dafür, dass eine freie Zufahrt mit dem PKW gewährleistet wird, sodass Bars und Equipment mit dem Fahrzeug möglichst nahe an den Aufbauort transportiert werden können. Sollte der Kunde diese Voraussetzung nicht erfüllen und es den Barmännern aufgrund unzureichender Zufahrtsmöglichkeiten (z.B. keine Zufahrt auf ein Messegelände) nicht möglich sein, den Aufbau ordnungsgemäß durchzuführen, kann der Auftrag nicht wie vereinbart ausgeführt werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag trotzdem in voller Höhe gemäß dem individuellen Angebot zu begleichen, da die Unmöglichkeit der Leistungserbringung nicht im Verschulden der Barmänner liegt.

Die im Angebot aufgeführte Aufbaupauschale beinhaltet einen Aufbau von maximal 2 Stunden. Kann dieser Zeitraum von den Barmännern nicht eingehalten werden, weil der Veranstaltungsort schlecht zu erreichen ist oder die Distanzen für den Aufbau zu lang sind, wird pro angefangener Stunde und Barkeeper der Stundensatz eines Barkeepers (siehe Angebot) berechnet.

Outdoor-Veranstaltungen
Bei Outdoor-Veranstaltungen stellt der Kunde eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung oder bucht diese separat über Barmänner im Quadrat oder einen anderen Anbieter.

Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu überweisen. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug entstehen Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, beginnend mit einer Mahngebühr von 5 € nach der ersten Mahnung und 15 € nach der zweiten Mahnung. Weitere Mahnkosten und Inkassokosten können hinzukommen.

Stornierung
Eine kostenlose Stornierung ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn möglich. Danach fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 14 Tage vorher = 20%
  • 14 bis 7 Tage vorher = 50%
  • Weniger als 7 Tage vorher = 100% des Bruttobetrags des individuellen Angebots.

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei Barmänner im Quadrat.

Ersatz
Fehlende oder beschädigte Gegenstände, beispielsweise Gläser, werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis gemäß den Angaben im Angebot in Rechnung gestellt.

Nach dem Baraufbau ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Equipment gestohlen wird. Falls Gegenstände verschwinden, müssen die Wiederbeschaffungskosten vom Kunden übernommen werden.

Haftung
Barmänner im Quadrat haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für Schäden an Dritten oder Eigentum des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, Barmänner im Quadrat von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen.

Der Kunde ist für den Schutz des Fußbodens am Aufstellungsort der Bar verantwortlich. Selbstverständlich sind die Barmänner im Quadrat bemüht, sauber und sorgfältig zu arbeiten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden. Schadensansprüche Dritter trägt der Kunde.

In Fällen höherer Gewalt, wie Unfällen, Krankheit oder Naturkatastrophen, die die rechtzeitige Ankunft oder das Erscheinen unseres mobilen Barservices beeinträchtigen oder verhindern, übernehmen wir keine Haftung.

Vermittelte Dienstleistungen
Für vermittelte Dienstleistungen, wie z.B. DJ oder Fotograf, übernimmt Barmänner im Quadrat keine Haftung für die Qualität oder Durchführung dieser Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglichen Vereinbarungen direkt mit den jeweiligen Dienstleistern zu treffen.

Veröffentlichung von Firmenlogos und Veranstaltungsfotos
Der Kunde gestattet Barmänner im Quadrat, das Firmenlogo und Fotos der Veranstaltung in sozialen Medien und auf Internetplattformen zu veröffentlichen, soweit dies im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von Barmänner im Quadrat erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle relevanten Personen (z.B. Gäste) ebenfalls ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben.

Der Kunde verpflichtet sich, wenn er Fotos oder Videos der Veranstaltung, auf denen die Barmänner oder deren Produkte zu sehen sind, in sozialen Medien oder auf Internetplattformen veröffentlicht, dies mit der Kennzeichnung „Barmänner im Quadrat“ zu versehen. Dies dient dazu, Missbrauch zu verhindern, damit sich niemand anderes als die Barmänner im Quadrat für die Dienstleistungen oder Produkte ausgibt.

Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärung nachzulesen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.